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JUVE empfiehlt WAGNER LEGAL wieder für die kartellrechtliche Beratung und Vertretung (s. hier). weiterlesen
"Die Kartellrechtsboutique zeichnet sich durch Prozesserfahrung und langjährige Mandatsbeziehungen aus." "Oft empfohlen: Eckart Wagner ("ausgewiesener Experte, sehr prozesserfahren", "erfahren, kompetent und sehr umtriebig, vor allem bei Schadensersatz", Wettbewerber)"
Rechtliche und wettbewerbsökonomische Einschätzung zusammen mit ABC economics, Erläuterung der weiteren Schritte, Fragen & Antworten.
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Das JUVE Handbuch 2021/22 empfiehlt WAGNER LEGAL bundesweit für das Kartellrecht. weiterlesen
„Die Kartellrechtsboutique zeichnet sich durch ihre Prozesserfahrung sowie langjährige Mandatsbeziehungen aus. Immer wieder begleitet sie internationale Mandanten bei komplexen Fusionen. Bekannt sind zudem Wagners Beziehungen zur Mineralölwirtschaft: Er vertritt schon länger mehrere Unternehmen zu Schadensersatzansprüchen, neuerdings berät er die Branche verstärkt auch zu vertriebskartellrechtlichen Fragen. Oft empfohlen: Eckart Wagner ('empfehlenswert', Mandant).“
Vertretung einer Vielzahl von Landwirten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen das Pflanzenschutzmittelkartell. weiterlesen
Kooperation mit Verbänden, landwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, den Wettbewerbsökonomen von ABC economics und dem Prozessfinanzierer LitFin,
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Eckart Wagner moderiert zusammen mit Herrn Dr. Klumpe, Vorsitzender Richter der Kartellkammer am LG Dortmund, die Diskussion der Mitglieder des Competition Litigation Forum. weiterlesen
Thematisiert wird das aktuelle Urteil der Rechtsbank Amsterdam, Niederlande, vom 12.05.2021 zum Schadensersatz beim LKW-Kartell (in dem Verfahren ist der Kartellschadensersatz für mehr als 200.000 LKW Gegenstand). Im Panel werden zusammen mit den Mitgliedern Rechtsanwalt Joost Möhlmann, Vertreter der klagenden Partei Cartel Damage Claims, Henner Schläfke von der Kanzlei Noerr, die das am LKW-Kartell beteiligte Unternehmen DAF vertritt, und Frau Prof. Weber von der Erasmus Universität Rotterdam das Urteil des Amsterdamer Gerichts besprechen und etwaige Vergleiche zur deutschen Rechtslage ziehen.
WAGNER LEGAL hat zur Gründung des Joint Ventures beraten und für alle beteiligten Unternehmen das Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission durchgeführt. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat das im Agrarhandel und bei der Saatgut- und Futtermittelherstellung führende Unternehmen Ceravis, Teil der Danish Agro-Gruppe, und die Fraunhofer-Gesellschaft bei der Gründung eines Joint Ventures, der E-Vita, beraten und für alle beteiligten Unternehmen das Fusionskontrollverfahren vor der EU-Kommission durchgeführt. Die E-Vita wird in der Vermarktung, Nutzung, Vertrieb und Weiterentwicklung der Elektronentechnologie zur chemiefreien Saatgutbehandlung tätig sein. WAGNER LEGAL konnte eine fusionskontrollrechtliche Freigabe der Gründung der E-Vita in einem verkürzten Phase-1-Verfahren drei Wochen nach Anmeldung erreichen.
Das JUVE Handbuch 2020/21 empfiehlt WAGNER LEGAL bundesweit für das Kartellrecht. weiterlesen
„Die in Hamburg ansässige Kartellrechtsboutique zeichnet sich durch langj. Beziehungen zu ihren Mandanten aus. Durch die gute Vernetzung des Gründers schafft es die Kanzlei auch immer wieder in neue u. große Mandate. Oft empfohlen: Eckart Wagner ('sehr prozesserfahren', Wettbewerber)“.
WAGNER LEGAL wächst mit dem Zugang von Eric Veillerobe. weiterlesen
Eric Veillerobe war viele Jahre in Brüssel beratend tätig im Bereich des deutschen und EU-Kartellrechts sowie des allgemeinen EU-Rechts, zunächst, nach einer Station beim Bundesverband der Deutschen Industrie, für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dann als Rechtsanwalt bei Haver & Mailänder. Seine Schwerpunkte lagen zuletzt im Bereich des Kartellschadensersatzrechts, so im Rahmen des LKW-Kartells und im Hinblick auf Bestpreisklauseln im Hotelgewerbe. Er hat auch Kartell- und Fusionskontrollverfahren vor der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt unter anderem im Lebensmittelsektor begleitet sowie kartellrechtliche Compliance-Schulungen insbesondere bei europäischen und deutschen Verbänden aus den Bereichen Stahl, Chemie und Textilien durchgeführt. Neben seinen Muttersprachen Deutsch und Französisch spricht er fließend Englisch, Spanisch und Italienisch.
WAGNER LEGAL freut sich sehr über die Verstärkung. Mit seiner internationalen Erfahrung aus dem Zentrum des europäischen Kartellrechts und seiner besonderen Expertise im Bereich des Private Enforcement des Kartellrechts ergänzt Eric Veillerobe das Team optimal.
Bundeskartellamt gibt Erwerb von Speiseeiskapazitäten der DMK durch die Schwarz Gruppe frei. weiterlesen
Das größte deutsche Molkereiunternehmen DMK verkauft einige Speiseeisproduktionsstätten in einem komplexen Asset- und Sharedeal, dessen Vollzug erst Anfang 2021 sein soll, an die größte deutsche Lebenmitteleinzelhandelsgruppe, die Schwarz Gruppe, und dessen Speiseeis-Tochterunternehmen Bon Gelati. Diese Komplexität sowie die Marktgegebenheiten führten auch zu besonderen kartell- und fusionskontrollrechtlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Strukturierung und Umsetzung der Transaktion. WAGNER LEGAL hat DMK hierbei zusammen insbesondere mit den gesellschaftsrechtlichen Boutique Lawentus und der arbeitsrechtlichen Boutique Altenburg begleitet (die Schwarz Gruppe wurde durch Noerr beraten) und konnte insbesondere in enger Zusammenarbeit mit den Kartellrechts-Juristen der Schwarz Gruppe auch eine „erste Phase“-Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt erreichen. JUVE berichtet über die Transaktion in JUVE Rechtsmarkt, April 2020, S. 70 f.
Bundeskartellamt gibt Joint Venture von Zentis, Ehrmann und Fraunhofer frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat die Parteien bei der Gründung des Joint Ventures zur Vermarktung pflanzlicher Proteine beraten und vor dem Bundeskartellamt vertreten.
Das JUVE Handbuch 2019/20 empfiehlt WAGNER LEGAL und Eckart Wagner wie auch in den vorangegangenen Jahren. weiterlesen
„Oft empfohlen: Eckart Wagner ('immer auf dem neuesten Stand', Wettbewerber)“. JUVE begründete die Empfehlung zudem u.a. wie folgt: „Die kartellrechtl. Boutique zeichnet sich durch langj. Mandatsbeziehungen u. Erfahrungen in Prozessen aus.“ Wagner „zählt mit seinem Team damit zu den besonders aktiven Anwälten bei Prozessen. Die Boutique berät zudem einige namh. Mandanten regelm. bei Fusionskontrollen u. zeigt immer wieder, dass sie auch komplexe Mandate steuern kann.“
Reuter hat mit WAGNER LEGAL (zusammen mit Rospatt Osten Pross) in Nachfolge zu dem damals vor dem BGH erfolgreichen Rechtsstreit gegen den Armaturenhersteller Dornbracht vor dem Landgericht Dortmund geklagt. weiterlesen
Kern des Rechtsstreits war die – anders als in sonstigen Kartellschadensersatzfällen nicht vorab durch die Kartellbehörden geklärte – Frage, ob Cor Reuter konkludent kartellrechtswidrige Vorgaben zur Höhe des Weiterverkaufspreises gemacht hat. Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund konnte Reuter das Vorliegen einer solchen, konkludent vereinbarten Preisbindung nicht nachweisen und wies die Klage ab. Nunmehr hat das OLG Düsseldorf die Berufung abgewiesen (vor dem OLG Düsseldorf wurde Reuter durch Osborne Clarke vertreten). Eine etwaige Klärung durch den BGH steht noch aus. JUVE berichtet hier über den Rechtsstreit.
WAGNER LEGAL hat Klage gegen die Deutsche Kreditwirtschaft/Bankenverbände auf Kartellschadensersatz eingereicht. weiterlesen
Hintergrund der Klage ist die sog. Verpflichtungszusagenentscheidung des Bundeskartellamtes vom April 2014. Mit dieser hatte das Bundeskartellamt der Deutschen Kreditwirtschaft auferlegt, die Entgelte, die Händler für die Akzeptanz von electronic cash(ec)/girocard-Zahlungen an die kartenausgebende Bank zu zahlen haben, nicht mehr einheitlich festzulegen, sondern im Wettbewerb zu verhandeln. Die Kläger machen geltend, dass die einheitliche Festlegung der Händlerentgelte kartellrechtswidrig war und zu überhöhten Händlerentgelten geführt hat.
Bundeskartellamt gibt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die ACTIA Group Kromberg & Schubert in der ersten Phase frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat die französiche ACTIA Group SA und die deutsche Kromberg & Schubert GmbH & Co. KG, jeweils führende Zulieferer im Bereich der Automobil-Elektronik bzw. -Elektrik, zusammen mit der französischen Kanzlei MRP bei der Gründung eines Joint Ventures beraten und das Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt durchgeführt.
Bundeskartellamt erweitert Werbe- und Vermarktungsmöglichkeiten während der Olympischen Spiele. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat den Bundesverband der Sportartikel-Industrie (BSI) (Mitglieder sind Adidas, Asics, Reebok und mehr als 150 weitere Sportartikelunternehmen) zu kartellrechtlichen Grenzen des Werbe- und Vermarktungsverbots während der Olympischen Spiele beraten und als Beschwerdeführerin im Missbrauchsverfahren gegen das Internationale Olympische Komitee (IOC) und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vor dem Bundeskartellamt vertreten.
Das Bundeskartellamt machte zum Abschluss des Verfahrens Zusagen von IOC und DOSB verbindlich, die die Werbe- und Vermarktungsmöglichkeiten von Athleten und ihrer (potentiellen) Sponsoren auch während der Olympischen Spiele deutlich erweitern (s. den JUVE-Bericht hier und die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes hier).
Bundeskartellamt gibt die Gründung eines Joint Ventures zwischen Zentis und der Fraunhofer-Gesellschaft frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat Zentis bei der Gründung eines Joint Ventures mit der Fraunhofer-Gesellschaft zur Vermarktung pflanzlicher Proteine beraten und vor dem Bundeskartellamt vertreten.
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Eckart Wagner referiert zu kartellrechtlichen Grenzen der Beschränkung der Werbe- und Vermarktungsmöglichkeiten von Sponsoren während der Olympischen Spiele anlässlich des Sport & Markenrecht Symposiums der IP-Kanzlei Vossius & Partner, München.
Bundeskartellamt gibt den Erwerb der NWB von der Marquard & Bahls-Gruppe durch Hoyer in der ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat Hoyer beim Erwerb der NWB, die das Bunkergeschäft der Marquard & Bahls-Gruppe verantwortete, beraten und vor dem Bundeskartellamt vertreten. Obwohl das Verfahren einige fusionskontrollrechtliche Probleme aufgeworfen hatte und die vorherige Anmeldung der Absicht eines Dritten, NWB zu erwerben, in der zweiten Phase des entsprechenden Fusionskontrollverfahrens wegen solcher Probleme zurückgezogen wurde, hat das Bundeskartellamt die Transaktion in der ersten Phase freigegeben.
Das JUVE Handbuch 2018/19 empfiehlt WAGNER LEGAL und Eckart Wagner wie auch in den vorangegangen Jahren (s. hier). weiterlesen
„Oft empfohlen: Eckart Wagner (‚erfahren, kompetent, immer auf dem neuesten Stand‘, Wettbewerber).“ JUVE begründet die Empfehlung zudem damit, dass WAGNER LEGAL neben dem Schwerpunkt im Vertriebskartellrecht sich „zunehmend zur Spezialistin für kartellrechtlich getriebene Prozesse“ entwickelt und zwar auch für „besonders komplizierte Spezialfälle“. JUVE verweist auch darauf, dass Wettbewerber das Know-how WAGNER LEGALs an der Schnittstelle zum Gewerblichen Rechtsschutz sowie seine Branchenkenntnisse im Mautmarkt loben.
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Das Europäische Gericht hat die Klage der EDEKA Hessenring aufgrund einer Rüge der Europäischen Kommission in einem Zwischenverfahren zunächst für zulässig erklärt. Nachdem die Europäische Kommission daraufhin ihre Bußgeldentscheidung im EURIBOR-Verfahren gegen die Deutsche Bank, Barclays, Royal Bank of Scotland und Société Génerale veröffentlicht hatte, erklärte EDEKA Hessenring die teilweise Erledigung der Klage. Das Europäische Gericht stellte daraufhin im Urteil in Abkehr zur bisherigen Rechtsprechungspraxis nur noch fest, dass die Europäische Kommission die Ablehnung des Antrags der EDEKA Hessenring, auch das Inhaltsverzeichnis der Akte einzusehen, nicht näher begründen muss.
WAGNER LEGAL berät und vertritt die führende Mineralöl- und Flüssiggashändlerin Hoyer im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber Mitgliedern des LKW-Kartells.
Das JUVE Handbuch 2017/18 empfiehlt WAGNER LEGAL und Eckart Wagner wie auch in den vorangegangenen Jahren für das Kartellrecht. weiterlesen
JUVE begründet die Empfehlung u.a. damit, dass „Wettbewerber insbesondere die ‚hartnäckige Vertretung‘ und das große ‚Know-how‘“ sowie die „Kompetenz für Schadensersatzfälle“ loben. JUVE verweist auch auf die „beachtliche Reputation“ von WAGNER LEGAL und darauf, dass WAGNER LEGAL „eine der größten Schadensersatzklagen gegen das Zuckerkartell“ vorantreibt und zunehmend kartellrechtlich zu Joint Ventures berät.
Bundeskartellamt gibt in der ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens den Erwerb des „Fürst Bismarck“-Geschäfts von Nestlé durch HANSA-HEEMANN frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat die führende Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkeherstellerin HANSA-HEEMANN im Hinblick auf den Erwerb des „Fürst Bismarck“-Geschäfts von Nestlé (insbesondere unter der Marke „Fürst Bismarck“ vertriebene Mineralwasser) kartellrechtlich beraten und das Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt durchgeführt
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WAGNER LEGAL hat den Arbeitskreis der Belieferer der Bundesautobahntankstellen im Hinblick auf das ab 2018 geltende Modell der Tank & Rast zur Vergabe von Kraftstoff-Vertriebsrechten an Autobahntankstellen beraten und gegenüber dem Bundeskartellamt und der Tank & Rast vertreten (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes hier).
Mitglieder des Arbeitskreises der Belieferer der Bundesautobahntankstellen sind einerseits Mineralölkonzerne, wie Shell, BP/Aral, Jet, Orlen und OMV und andererseits die Verbände des Mineralölmittelstandes UNITI und bft.
Bundeskartellamt gibt in der ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens den Erwerb des Geschäfts der Bauer-Tochter Immergut in Mecklenburg-Vorpommern durch die DMK-Tochter TURM-Sahne frei. weiterlesen
WAGNER LEGAL hat die DMK-Tochter TURM-Sahne beim Erwerb des Geschäfts der Bauer-Tochter Immergut in Mecklenburg-Vorpommern kartellrechtlich beraten und das Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt durchgeführt.
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JUVE zitiert Eckart Wagner im Artikel über die Änderungen im Kartellrecht durch die 9. GWB-Novelle und ihre Auswirkungen auf das Kartellschadensersatzrecht im Magazin „Rechtsmarkt“ vom November 2016.
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Eckart Wagner referiert in der „UNITI-Informationsveranstaltung“ zum Thema „LKW-Herstellerkartell: Optionen für mittelständische Mineralölhändler mit eigenem oder geleastem Fuhrpark zur eventuellen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“.
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Das Europäische Gericht hat die von WAGNER LEGAL eingereichte Klage der EDEKA Hessenring gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einsicht u.a. in die Bußgeldentscheidungen der Europäischen Kommission im EURIBOR-Kartellverfahren gegen die Deutsche Bank, Barclays, Royal Bank of Scotland und Socété Générale für zulässig erklärt. Die Europäische Kommission hat daraufhin zwei Tage später die EURIBOR Bußgeldentscheidung auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Das JUVE Handbuch 2016/2017 empfiehlt WAGNER LEGAL und Eckart Wagner wie auch in den vorangegangenen Jahren für das Kartellrecht. weiterlesen
JUVE begründet die Empfehlung damit, dass WAGNER LEGAL beim aktuell besonders bedeutsamen Thema Kartellschadensersatz „den Markt bewegt“ und sehr viel Lob aus dem Markt bekommt. Wettbewerber würden das Team von WAGNER LEGAL als „erfahren, kompetent und innovativ“ sowie als „kompetent und sehr engagiert“ loben und WAGNER LEGAL „höchstes Niveau“ attestieren.
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Das Bundeskartellamt hatte mit Verfügung vom 8. April 2014 Zusagen des Bundesverbands deutscher Banken, des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands und des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands, Händlerentgelte im electronic cash/girocard-Kartenzahlungssystem nicht mehr einheitlich festzulegen, sondern jeweils bilateral und frei zu verhandeln, für verbindlich erklärt.
Die Bankenverbände hatten am 29. Januar 2015 Anträge daraufgestellt, dass das Bundeskartellamt dieses Verpflichtungszusagen-Verfahren wieder aufgreift und die Bankenverbände von diesen Zusagen entbindet. WAGNER LEGAL hat UNITI im Wiederaufnahme-Verfahren als Beigeladener vertreten. Das Bundeskartellamt hat das Wiederaufnahme-Verfahren nach Rücknahme der Wiederaufnahmeanträge durch die Bankenverbände am 22. September 2016 beendet.
Das Magazin Frontal21 des ZDF interviewt Eckart Wagner in der am 13. September 2016 ausgestrahlten Sendung zu „Geheimen Preisabsprachen“.
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Der EID Energieinformationsdienst hat in seiner Ausgabe vom August 2016 einen Artikel zur kartellrechtlichen Bewertung der Festsetzung und Höhe der Händlerentgelte bei der Akzeptanz von EC/Giro-Karten und Kreditkarten sowie etwaiger Schadensersatzansprüche betroffener Händler mit Stellungnahmen von Eckart Wagner und Gunter Schröter, ehemaliger Vorsitzender des UNITI-Arbeitskreises Cards & Automation, veröffentlicht (s. hier).
JUVE zitiert Eckart Wagner im Cover-Artikel „Netzattacken: Der Kampf der Onlinehändler gegen die Markenhersteller“ weiterlesen
Der Artikel erschien im Magazin „Rechtsmarkt“ vom Dezember 2015.
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WAGNER LEGAL berät und vertritt die führende Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkeherstellerin HANSA-HEEMANN im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber den Mitgliedern des sog. Zuckerkartells.
WAGNER LEGAL berät und vertritt EDEKA Hessenring im EURIBOR-Kartellverfahren gegen die Deutsche Bank, Barclays, Royal Bank of Scotland und Société Générale. weiterlesen
Dabei geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Einsicht in die Bußgeldentscheidungen und das Inhaltsverzeichnis der Akten der Europäischen Kommission. Nach Ablehnung des Akteneinsichtsantrags durch die Europäische Kommission hat WAGNER LEGAL gegen diese Ablehnung Klage vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht.
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JUVE begründet diese Empfehlungen unter anderem damit, dass „Eckart Wagner eins der ersten zusprechenden Urteile im Kartellschadensersatz erstritt“, Wettbewerber „eine sehr ausdauernde und hartnäckige Vertretung und Beratung auf höchstem Niveau“ loben und „das Team des großkanzleierfahrenen Kartellrechtlers im Markt gut vernetzt ist und in einigen internationalen Fusionskontrollfällen hinzugezogen wurde“.
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Die Süddeutsche Zeitung zitiert Eckart Wagner in einem Artikel über kartellrechtliche Grenzen für die Beschränkung des Onlinehandels.
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Graco Inc. hat 2012 die Illinois Tool Works, Inc. erworben. Nach US-Amerikanischem Kartellrecht wurde dieser Erwerb nur unter der Auflage genehmigt, dass Graco Inc. das Spritzlackiergeschäft („Liquid Finishing Business Assets“) mit einem Umsatz von mehr als EUR 200 Mio. an eine von der US-Amerikanischen Kartellbehörde genehmigten Erwerberin veräußert.
Bis dahin musste das Spritzlackiergeschäft von einem Treuhänder separat von Graco Inc. gehalten werden. Vor diesem Hintergrund veräußerte Graco Inc. das Spritzlackiergeschäft am 1. April 2015 an die Carlisle Companies Inc.
WAGNER LEGAL betreute das für diese Veräußerung erforderliche Fusionskontrollverfahren für den Treuhänder der Graco Inc. vor dem Bundeskartellamt.
Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, kein einheitliches Entgelt für Zahlvorgänge mit der Girocard mehr festzulegen. weiterlesen
Mit Entscheidung vom 8. April 2014 hat das Bundeskartellamt diese Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt. Jedenfalls seitdem sind die kartenherausgebenden Kreditinstitute und ihre Spitzenverbände verpflichtet, die Entgelte bilateral mit den Händlern zu verhandeln, die die jeweilige Girocard für Zahlvorgänge akzeptieren. Auf Händlerseite kann diese Verhandlung durch sog. Händlerkonzentratoren geführt werden. Am 9. März 2015 hat das Bundeskartellamt auch vor dem Hintergrund des Wettbewerbsdrucks, der vom Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) ausgeht, und der geplanten EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge erklärt, dass die Verpflichtungszusagen umgesetzt sind und das Verfahren gegen die Kreditinstitute eingestellt.
WAGNER LEGAL hat die UNITI beim Aufbau eines solchen Händlerkonzentrators, in dem die Unternehmen der Mineralölindustrie kooperieren, beraten und die UNITI dabei gegenüber dem Bundeskartellamt sowie den Kreditinstituten vertreten.
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Eckart Wagner nimmt auf dem L&A-Wettbewerbstag in Hamburg an der Paneldiskussion zu indirekten Kartelleffekten zusammen mit führenden Kartellrechtsanwälten und Wettbewerbsökonomen von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton, Freshfields Bruckhaus Deringer, Norton Rose, CDC und Lademann & Associates teil.
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WAGNER LEGAL hat Lawentus beim Verkauf der Ziegler Gruppe, einer marktführenden Herstellerin von Vliesstoffen insbesondere im Automobilsektor, an Fonds der DPE Deutsche Private Equity unterstützt und insbesondere das Fusionskontrollverfahren für die Ziegler Gruppe betreut.
Das JUVE Handbuch 2014/2015 listet Eckart Wagner als einen der „führenden Namen im Kartellrecht“ in Deutschland und empfiehlt WAGNER LEGAL als „renommierte Kanzlei im Kartellrecht“: weiterlesen
„Ungewöhnlich [...] ist die Erfahrung mit internationalen Fusionskontrollen. Am stärksten kommentiert wurde im Markt aber der Prozesserfolg für Reuter, der eine viel beachtete Schadensersatzentscheidung des Jahres war. Mandanten loben eine ‚angenehme Zusammenarbeit‘ und ihn als ‚fähigen und ausgewiesenen Kenner‘“.
Eckart Wagner spricht beim „Tag des Onlinehandels“ des BVOH neben dem Leiter des Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik beim Bundeswirtschaftsministerium, weiterlesen
Mitgliedern des Deutschen Bundestags, sowie Vertretern von Online-Händlern, der Wissenschaft und Online-Marktplätzen zu Beschränkungen des Onlinehandels, einschließlich möglicher Schadensersatzansprüche.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat die Beschwerde der Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG und von Herrn Andreas Dornbracht zurückgewiesen. weiterlesen
Diese Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Wie die Juve berichtet (s. hier), war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in diesem Pilotverfahren zu Kartellschadensersatz bei mittelbaren Vertriebsbeschränkungen mit Spannung erwartet worden, da es aktuell besonders brisante Themen betraf. Erstmalig ist nun höchstrichterlich geklärt, dass Markenhersteller für Maßnahmen, die den Online-Handel auch nur mittelbar wirtschaftlich unattraktiver machen, schadensersatzpflichtig sein können. Ebenso ist nun zum ersten Mal mit Wirkung weit über diesen Fall hinaus höchstrichterlich entschieden worden, dass neben einem Unternehmen auch Mitglieder der Geschäftsleitung persönlich in voller Höhe für einen kartellrechtlichen Schadensersatz haften können.
Betreiber von Tankstellen und Unternehmen, die für Tankstellen die Preissetzungshoheit haben, müssen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt aktuelle Preisdaten für Kraftstoffe mitteilen. weiterlesen
Die Markttransparenzstelle gibt diese Daten an zugelassene Verbraucherinformationsdienste (VID) weiter. WAGNER LEGAL hat Unternehmen der UNITI dabei – kartellrechtlich – unterstützt, nicht nur einen VID, sondern auch einen Preisinformationsdienstleister aufzubauen, der die Preisdaten für Nachfrager aufbereitet.
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Eckart Wagner referiert zum Thema „Onlinehandel und Kartellrecht“ auf dem Workshop „Handelsbeschränkungen im Onlinehandel“ des Bundesverbandes Onlinehandel in Berlin am 29. Juli 2014.
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Eckart Wagner referiert bei dem von der Generaldirektion Connect der EU-Commission durchgeführten Workshop als Mitglied des „Panel: Bans on Sales on Online Platforms: Effects on the Internal Market, Competition Law Perspective“ zum kartellrechtlichen Rahmen für den Internetvertrieb in der EU und in Deutschland.
Statoil Fuel & Retail AS erwirbt Anteile an Trafineo von BP Europa SE. Trafineo unterstützt als Dienstleister fast alle europäischen Mautbetreiber. weiterlesen
Trafineo ist eine 100%ige Tochter der BP Europa SE, die im BP-Konzern in verschiedenen europäischen Ländern petrochemische Produkte herstellt und vertreibt, sowie Kraft- und Schmierstoffe unter den Marken „BP“, „Aral“ und „Castrol“ vermarktet.
Statoil Fuel & Retail AS gehört zum kanadischen Couche-Tard-Konzern und betreibt vor allem ein großes Tankstellennetz in Skandinavien, Polen, dem Baltikum und Russland.
Eckart Wagner hat, damals noch als Partner bei Corinius, ein Team von Gesellschaftsrechtlern um den damaligen Corinius- und jetzigen Lawentus-Partner Dr. Tilman Rückert geführt, das die Joint-Venture-Verhandlungen von BP Europa SE und Statoil Fuel & Retail AS unterstützt und den SPA sowie die Joint-Venture-Verträge gestaltet hat. Nach der Gründung von WAGNER LEGAL im August 2013 hat WAGNER LEGAL das Mandat weiter geführt, in Abstimmung mit Dr. Tilman Rückert weiter beide Parteien federführend zu Fragen der Gestaltung der Joint-Venture-Verträge beraten sowie für beide Parteien fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten analysiert und die Fusionskontrollverfahren in Deutschland durchgeführt sowie in Österreich – in Zusammenarbeit mit dem Schönherr-Partner Volker Weiss – koordiniert.
Eckart Wagner war von BP Europa SE und Statoil Fuel & Retail AS wegen seiner großen Erfahrungen bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Mineralölsektor, einschließlich im Bereich von Tankkarten und mautbezogenen Dienstleistungen, mandatiert worden.
Weitere Informationen finden Sie in dem diesbezüglichen Artikel von JUVE hier.
Auchan hat das Osteuropa-Geschäft der Metro-Lebensmitteltochter Real am 6.12.2012 für 1,1 Milliarden Euro erworben. weiterlesen
Die Europäische Kommission hatte die Zuständigkeit für die fusionskontrollrechtliche Prüfung des polnischen Teils der Transaktion auf die polnische Kartellbehörde übertragen. Nachdem der Erwerb des polnischen Real-Geschäfts von der polnischen Kartellbehörde im Januar 2014 unter Auflagen genehmigt wurde, ist die Transaktion nun vollzogen worden. Die führende polnische Wirtschaftskanzlei SK&S hat Auchan bei dieser Transaktion, die deutschem Recht unterlag, beraten. WAGNER LEGAL hat SK&S hierbei seit September 2013 unterstützt.
SK&S und Eckart Wagner von WAGNER LEGAL (damals noch als Partner von Corinius) haben schon bei der Beratung des größten mittelosteuropäischen Konzerns, des polnischen Mineralölkonzerns PKN Orlen bzw. seiner deutschen Tochter Orlen Deutschland GmbH, zusammengearbeitet.
Rockwell Collins, Inc., USA, hat Ende letzten Jahres nach fusionskontrollrechtlichen Freigaben in den USA und in Deutschland ARINC Incorporation, USA, für US$ 1,4 Milliarden erworben. weiterlesen
Bei der Transaktion wurden Rockwell Collins, eine weltweit führende Herstellerin von elektrischen und elektronischen Geräten an Bord von Flugzeugen, von Steptoe & Johnson sowie die The Carlyle Group/ARINC, eine weltweit führende Kommunikations-Dienstleisterin für die Luftfahrt, von Latham & Watkins beraten. Das Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt hat WAGNER LEGAL in Zusammenarbeit mit dem Brüsseler Steptoe & Johnson-Partner Yves Botteman durchgeführt. Es konnte trotz der Größe und wettbewerblichen Komplexität der Transaktion sowie Eingaben Dritter eine fusionskontrollrechtliche Genehmigung des Bundeskartellamtes in der 1. Phase erreicht werden.
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 13. November 2013 entschieden, dass der Reuter GmbH ein Schadensersatz in Millionenhöhe gegen die Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG zusteht. weiterlesen
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Kriterien und Konditionen der Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG, einer führenden Herstellerin von Sanitärarmaturen, für den Vertrieb ihrer Produkte den Online-Handel kartellrechtswidrig beschränken.
Das OLG Düsseldorf hat auch entschieden, dass Herr Andreas Dornbracht als für den Kartellrechtsverstoß verantwortlicher Geschäftsführer nach den deliktischen Teilnahmeregeln als Anstifter oder Gehilfe auch persönlich in voller Höhe für den Schaden haftet.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der JUVE hier.
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Victoria von Meding nimmt im Fernsehbericht von Radio Bremen (Magazin buten un binnen) ausführlich Stellung zu EU-beihilferechtlichen Fragen bezüglich der Förderung von Profisportvereinen durch die Stadt Bremerhaven.
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Eckart Wagner referiert zusammen mit führenden internationalen Experten aus Anwaltschaft, Unternehmen und Behörden (Yves Botteman, Steptoe & Johnson, Brussels; Mariana Tavares de Araujo, Levy & Salomo, Sao Paolo; Elisa Kearney, Davis Ward Phillips & Vineberg, Toronto; Richard Battaglia, früher Senior Antitrust Counsel, BP, Washington) bei einer Veranstaltung der viertägigen Herbstkonferenz der Sektion Internationales Recht der US-amerikanischen Anwaltskammer, Section of International Law 2013 Fall Meeting, über die Schnittstelle zwischen Kartell- und Korruptionsstrafrecht und deren Auswirkung für Unternehmen in Deutschland und darüber hinaus.
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Global Competition Review zitiert Eckart Wagner ausführlich im Artikel „EU damages amendments may chill leniency“ zum EU-Richtlinienvorschlag für Schadensersatzklagen bei Kartellrechtsverstößen.
Weitere Informationen finden Sie hier.