Kartellrecht
Kartellrechtliche Regelungen bieten häufig den Hebel zur Öffnung von Märkten. Opfer von Kartellrechtsverstößen können auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Kartellrechtliche Verstöße dagegen können Unternehmen teuer zu stehen kommen. Viele Transaktionen und Joint Venture-Gründungen bedürfen der fusionskontrollrechtlichen Freigabe. Deshalb ist es eine unternehmerische Notwendigkeit, die Risiken im Blick zu behalten – und gleichzeitig Spielräume zu erkennen. Für eine solche strategische Unterstützung von Mandanten sind fundierte Kenntnisse und eine lange Praxiserfahrung die Voraussetzung.
WAGNER LEGAL berät und vertritt seine Mandanten in allen Bereichen des Kartellrechts sowie zu angrenzenden Fragestellungen:
- Kartellverfahren
- Kartellschadensersatz
- Vertriebs- und Vertragskartellrecht
- Fusionskontrolle
- Compliance
Unsere Anwälte beraten Mandanten in Verhandlungen und bei Vertragsgestaltungen sowie strategisch zu Risiken und Chancen unternehmerischer Maßnahmen. Wir vertreten Mandanten auch vor deutschen und europäischen Behörden, insbesondere dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor deutschen und europäischen Gerichten. Dabei, so JUVE „zeigt die Kanzlei immer wieder, dass sie auch komplexe Mandate steuern kann“ (JUVE Handbuch 2019/20).
Kartellverfahren
WAGNER LEGAL unterstützt Unternehmen, Mitglieder der Unternehmensleitung und Verbände in Bußgeld- und Missbrauchs- und sonstigen Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten. Wir beraten und vertreten sowohl Adressaten solcher Verfahren als auch Beschwerdeführer und Beigeladene.
Neben Verfahren zu Kartellen haben wir einen besonderen Fokus auf Verfahren zum Kartellvertriebsrecht, einschließlich Preisbindungen, und Missbrauchsverfahren. Zuletzt haben wir im Kartellverfahren des Bundeskartellamtes zu Orthopädie-Hilfsmitteln beraten sowie z.B. erfolgreich den Bund der Deutschen Sportartikelindustrie als Beschwerdeführer gegen den DOSB und den IOC vor dem Bundeskartellamt zu Regeln des IOC vertreten, die Sponsoren bei der Vermarktung von Sportlern beschränken (siehe unter Aktuelles).
Kartellschadensersatz
Wir unterstützen Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr kartellrechtlicher Ansprüche. Als unabhängige spezialisierte Kanzlei sind wir auf Kläger- wie auf Beklagtenseite tätig.
Kartellrechtliche Prozesse sind ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, bei der wir im Markt sehr anerkannt sind. So vertreten wir mehr als 2.000 Landwirte und Agrarbetriebe gegen die Beteiligten des Pflanzenschutzmittel-Kartells und klagen für Unternehmensmandanten kartellrechtliche Schadensersatzansprüche u.a. gegen die Beteiligten des Zucker-, LKW- und EC-Cash-Kartells ein. Wettbewerber loben Wagner als „ausgewiesenen Experten, sehr prozesserfahren“ bzw. „erfahren, kompetent und sehr umtriebig, vor allem bei Schadensersatz" (JUVE Handbuch 2022/23). Eckart Wagner „zählt mit seinem Team zu den besonders aktiven Anwälten bei Prozessen“ (JUVE Handbuch 2019/20). WAGNER LEGAL ist eine „Spezialistin für kartellrechtlich getriebene Prozesse“ (JUVE Handbuch 2018/19). Wettbewerber loben die „hartnäckige Vertretung“ von Mandanten (JUVE Handbuch 2017/18). WAGNER LEGAL hat im Bereich des Kartellschadensersatz „den Markt bewegt“ (JUVE Handbuch 2016/17). WAGNER LEGAL betreibt „eine der größten Klagen gegen das Zuckerkartell“ (JUVE Handbuch 2016/17). Der Prozesserfolg für Reuter brachte sehr viel Lob aus dem Markt ein“ (JUVE Handbuch 2016/17). WAGNER LEGAL erstritt „eins der ersten zusprechenden Urteile im Kartellschadensersatz“ (JUVE Handbuch 2015/16). „Am stärksten kommentiert wurde im Markt der Prozesserfolg für Reuter, der eine viel beachtete Schadensersatzentscheidung im Markt war“ (JUVE Handbuch 2014/15).